Strand

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Vermietung & Verwaltung Miraz
Stand: August 2026

1. Geltungsbereich

1.1

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Vermittlung und Vermietung von Ferienwohnungen, Ferienhäusern und sonstigen Ferienunterkünften sowie für die damit verbundenen Leistungen der Vermietung & Verwaltung Miraz, nachfolgend „Agentur“ genannt.

1.2

Die Agentur vermittelt Ferienunterkünfte im Auftrag und im Namen der jeweiligen Eigentümer bzw. Vermieter.

1.3

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Buchungen, die unmittelbar über die Agentur sowie – soweit rechtlich zulässig und vereinbar – über externe Buchungs- und Vermittlungsportale erfolgen.

1.4

Individuelle Vereinbarungen zwischen dem Gast und dem jeweiligen Eigentümer bzw. Vermieter oder der Agentur haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.5

Bei Buchungen über externe Buchungsportale können zusätzlich die jeweiligen Geschäfts- und Buchungsbedingungen des jeweiligen Portals gelten. Die dort wirksam einbezogenen Bedingungen bleiben unberührt.


2. Vermittlerstellung der Agentur und Vertragspartner

2.1

Die Vermietung & Verwaltung Miraz handelt bei der Vermietung von Ferienunterkünften ausschließlich als Vermittlerin bzw. als bevollmächtigte Vertreterin des jeweiligen Eigentümers bzw. Vermieters.

2.2

Der Mietvertrag über die Ferienunterkunft kommt zwischen dem Gast und dem in der Buchungsbestätigung bzw. im Mietvertrag bezeichneten Eigentümer bzw. Vermieter zustande.

2.3

Die Agentur ist vom jeweiligen Eigentümer bzw. Vermieter bevollmächtigt, Buchungen entgegenzunehmen, Buchungsbestätigungen auszustellen, Zahlungen entgegenzunehmen sowie sämtliche zur Durchführung des Mietvertrages erforderlichen Erklärungen gegenüber dem Gast abzugeben und entgegenzunehmen.

2.4

Die Agentur ist insbesondere berechtigt, im Namen des jeweiligen Eigentümers bzw. Vermieters die Ferienunterkunft zu den vereinbarten Bedingungen zu vermieten und die vertraglich vereinbarten Zahlungen entgegenzunehmen.

2.5

Soweit die Agentur ausdrücklich eigene Leistungen im eigenen Namen erbringt, ist sie hinsichtlich dieser Leistungen selbst Vertragspartner des Gastes.


3. Zustandekommen des Vertrages

3.1

Mit der Buchung gibt der Gast ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Mietvertrages über die ausgewählte Ferienunterkunft ab.

3.2

Der Mietvertrag kommt durch die Annahme der Buchung durch die Agentur im Namen und mit Vollmacht des jeweiligen Eigentümers bzw. Vermieters zustande.

3.3

Die Annahme erfolgt insbesondere durch die Übersendung einer Buchungsbestätigung in Textform, beispielsweise per E-Mail.

3.4

Die Buchungsbestätigung enthält insbesondere Angaben zur Ferienunterkunft, zum Reisezeitraum, zur Anzahl der gebuchten Personen, zum Mietpreis sowie zu den vereinbarten zusätzlichen Leistungen und Kosten.

3.5

Bei einer Buchung durch einen Dritten für den Gast haftet der Buchende gemeinsam mit dem Gast als Gesamtschuldner für sämtliche Verpflichtungen aus dem Mietvertrag, sofern er die Buchung im eigenen Namen vorgenommen hat und sich aus den Buchungsunterlagen nichts anderes ergibt.

3.6

Die Ferienunterkunft darf grundsätzlich nur von den in der Buchung angegebenen Personen genutzt werden.

3.7

Eine Überlassung der Ferienunterkunft an andere Personen sowie eine Unter- oder Weitervermietung ist nur nach vorheriger Zustimmung der Agentur zulässig.

3.8

Die Nutzung der Ferienunterkunft zu anderen als zu Ferien- und Beherbergungszwecken bedarf der vorherigen Zustimmung der Agentur bzw. des Eigentümers.


4. Leistungen und Beschaffenheit der Ferienunterkunft

4.1

Die Ferienunterkunft wird in dem Zustand und mit der Ausstattung bereitgestellt, die sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Objektbeschreibung, Leistungsbeschreibung und den ergänzenden Vereinbarungen ergeben.

4.2

Die Agentur bzw. der Eigentümer ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen entsprechend der Buchungsbestätigung zu erbringen.

4.3

Die Angaben in der Objektbeschreibung beziehen sich auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung bzw. Aktualisierung. Änderungen oder Verbesserungen der Ausstattung bleiben vorbehalten, sofern dadurch die vertragsgemäße Nutzung der Ferienunterkunft nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

4.4

Kein Anspruch besteht auf bestimmte Wetter-, Strand-, Straßen-, Verkehrs-, Orts- oder sonstige Umweltverhältnisse, soweit diese nicht ausdrücklich Vertragsbestandteil geworden sind.

4.5

Vorübergehende Beeinträchtigungen durch äußere Umstände, insbesondere durch Bauarbeiten, öffentliche Maßnahmen, technische Störungen oder Einwirkungen Dritter, begründen keinen Anspruch, soweit diese von der Agentur bzw. dem Eigentümer nicht zu vertreten sind und die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Minderung oder sonstige Ansprüche nicht vorliegen.


5. Preise und Zahlungsbedingungen

5.1

Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise. Diese ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot und der Buchungsbestätigung.

5.2

Zusätzliche Leistungen und Kosten, die nicht im Mietpreis enthalten sind, werden in der Buchungsbestätigung oder auf der Rechnung ausgewiesen.

5.3

Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist, soweit sie anfällt, in den angegebenen Preisen enthalten.

5.4

Die örtliche Kurtaxe bzw. der Kurbeitrag ist vom Gast zusätzlich zu entrichten, soweit dieser nicht bereits ausdrücklich im Mietpreis enthalten ist.

5.5

Die Höhe der Kurtaxe bzw. des Kurbeitrags richtet sich nach der jeweils gültigen Satzung der zuständigen Gemeinde.

5.6

Mit Erhalt der Buchungsbestätigung und Rechnung wird eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Gesamtpreises fällig.

5.7

Die Anzahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Buchungsbestätigung und Rechnung auf das angegebene Konto zu leisten.

5.8

Die Restzahlung ist spätestens 30 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag vollständig zu leisten.

5.9

Liegt zwischen dem Zugang der Buchungsbestätigung und dem vereinbarten Anreisetag weniger als 30 Tage, ist der gesamte Rechnungsbetrag sofort zur Zahlung fällig.

5.10

Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit einer Zahlung ist der Zahlungseingang auf dem von der Agentur angegebenen Konto, sofern keine andere Zahlungsweise ausdrücklich vereinbart wurde.

5.11

Solange die vereinbarte Gesamtzahlung nicht vollständig eingegangen ist, besteht kein Anspruch auf Überlassung der Ferienunterkunft, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Leistungsverweigerung vorliegen.

5.12

Bei Zahlungsverzug kann die Agentur dem Gast eine angemessene Frist zur Zahlung setzen und nach deren erfolglosem Ablauf im Namen des Eigentümers vom Vertrag zurücktreten bzw. diesen nach den gesetzlichen Vorschriften kündigen.

5.13

Der Gast ist nur berechtigt aufzurechnen, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.


6. Kaution

6.1

Soweit für eine Ferienunterkunft eine Kaution vereinbart wurde, ergibt sich deren Höhe und Zahlungsweise aus der Buchungsbestätigung bzw. den Anreiseinformationen.

6.2

Die Kaution dient insbesondere zur Sicherung von Ansprüchen wegen Schäden an der Ferienunterkunft, am Inventar oder wegen sonstiger vom Gast zu vertretender Kosten.

6.3

Die Kaution wird nach der Abreise zurückgezahlt, sofern keine berechtigten Ansprüche bestehen.

6.4

Soweit Schäden oder sonstige Ansprüche bei Abreise noch nicht abschließend festgestellt werden können, ist die Agentur bzw. der Eigentümer berechtigt, einen angemessenen Betrag bis zur abschließenden Klärung zurückzubehalten.


7. Haustiere

7.1

Das Mitbringen von Haustieren ist nur nach vorheriger ausdrücklicher Genehmigung der Agentur gestattet.

7.2

Die Genehmigung kann von der Zahlung einer für den jeweiligen Belegungszeitraum geltenden Haustiergebühr abhängig gemacht werden.

7.3

Werden Haustiere ohne vorherige Genehmigung mitgebracht, stellt dies einen Verstoß gegen den Mietvertrag dar.

7.4

In diesem Fall können die tatsächlich entstehenden zusätzlichen Reinigungs-, Aufbereitungs- und sonstigen Kosten dem Gast in Rechnung gestellt werden.

7.5

Haustiere dürfen Schlafräume, Betten und sonstige hierfür nicht vorgesehene Bereiche nicht betreten, sofern dies für die jeweilige Ferienunterkunft entsprechend geregelt ist.

7.6

Der Gast haftet für sämtliche durch sein Haustier verursachten Schäden.


8. 

Rücktritt und Stornierung durch den Gast

8.1

Der Gast kann jederzeit vor Beginn des Aufenthalts vom Mietvertrag zurücktreten.

8.2

Der Rücktritt ist in Textform, insbesondere per E-Mail, gegenüber der Agentur zu erklären.

8.3

Im Falle einer Stornierung durch den Gast oder einer Nichtanreise (Nichtinanspruchnahme der gebuchten Ferienunterkunft) hat die Agentur bzw. der Eigentümer Anspruch auf eine Entschädigung für den entstandenen Schaden und die mit der Stornierung verbundenen wirtschaftlichen Nachteile.

8.4

Die Agentur bzw. der Eigentümer kann anstelle einer konkret berechneten Entschädigung eine Rücktrittspauschale in Höhe von 90 % des vertraglich vereinbarten Mietpreises verlangen.

8.5

Zusätzlich wird bei einer Stornierung oder Nichtanreise eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 60,00 € berechnet. Die Bearbeitungspauschale dient insbesondere der Abwicklung der Stornierung, der Änderung der Buchungsunterlagen, der Abrechnung sowie der damit verbundenen Verwaltungsarbeiten.

8.6

Dem Gast bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

8.7

Der Agentur bzw. dem Eigentümer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass tatsächlich ein höherer Schaden entstanden ist, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

8.8

Wird die Ferienunterkunft nach einer Stornierung ganz oder teilweise anderweitig vermietet, werden die daraus erzielten Einnahmen bei der Berechnung des tatsächlich entstandenen Schadens berücksichtigt, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.

8.9

Ebenso werden ersparte Aufwendungen berücksichtigt, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.

8.10

Eine Umbuchung auf einen anderen Reisezeitraum ist nur nach vorheriger Zustimmung der Agentur bzw. des Eigentümers möglich. Ein Anspruch auf Umbuchung besteht nicht.

8.11

Bei einer genehmigten Umbuchung können sich aufgrund eines geänderten Reisezeitraums oder zusätzlicher Leistungen Änderungen des Gesamtpreises ergeben.

8.12

Der Abschluss einer Reiserücktritts- bzw. Reiserücktrittskostenversicherung wird ausdrücklich empfohlen.

8.13

Gesetzliche Rücktritts- und Kündigungsrechte des Gastes bleiben unberührt.


9. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

9.1

Nimmt der Gast die gebuchte Ferienunterkunft oder einzelne vereinbarte Leistungen nicht oder nicht vollständig in Anspruch, bleibt der vereinbarte Mietpreis grundsätzlich geschuldet, soweit gesetzlich zulässig.

9.2

Dies gilt insbesondere bei verspäteter Anreise, vorzeitiger Abreise oder geringerer Belegung als ursprünglich gebucht.

9.3

Ersparte Aufwendungen und Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung werden berücksichtigt, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.


10. Rücktritt und Kündigung durch den Eigentümer bzw. die Agentur

10.1

Der Eigentümer bzw. die Agentur kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen vom Mietvertrag zurücktreten oder diesen außerordentlich kündigen.

10.2

Ein Rücktritt bzw. eine außerordentliche Kündigung kommt insbesondere in Betracht, wenn:

a) vereinbarte Zahlungen trotz angemessener Fristsetzung nicht geleistet werden;

b) der Gast bei der Buchung wesentliche Angaben falsch oder irreführend gemacht hat;

c) die Ferienunterkunft vertragswidrig genutzt wird;

d) eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung erfolgt;

e) die zulässige Personenzahl erheblich überschritten wird;

f) die Hausordnung erheblich oder wiederholt verletzt wird;

g) die Ferienunterkunft oder deren Inventar erheblich beschädigt wird;

h) der Aufenthalt den ordnungsgemäßen Betrieb, die Sicherheit oder andere Gäste erheblich beeinträchtigt;

i) aufgrund höherer Gewalt oder anderer vom Eigentümer bzw. der Agentur nicht zu vertretender Umstände die vereinbarte Leistung dauerhaft oder für den gebuchten Zeitraum unmöglich wird.

10.3

Bei einer vom Gast zu vertretenden außerordentlichen Kündigung bleiben Ansprüche des Eigentümers nach den gesetzlichen Vorschriften bestehen.

10.4

Bei einer nicht vom Gast zu vertretenden Beendigung des Mietvertrages werden bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften erstattet.


11. Anreise

11.1

Die Ferienunterkunft steht am vereinbarten Anreisetag grundsätzlich ab  16:00 Uhr zur Verfügung.

11.2

Eine frühere Bereitstellung kann nur nach vorheriger Absprache erfolgen und kann nicht garantiert werden.

11.3

Die Schlüsselübergabe erfolgt entsprechend den individuellen Anreiseinformationen, beispielsweise über einen Schlüsseltresor oder eine persönliche Übergabe.

11.4

Der Gast ist verpflichtet, die Agentur zu informieren, wenn sich seine Anreise erheblich verzögert.

11.5

Bei einer verspäteten Anreise kann eine vorherige Abstimmung zur Schlüsselübergabe erforderlich sein.

11.6

Eine verspätete Anreise begründet keinen Anspruch auf eine Ermäßigung oder Erstattung des Mietpreises.


12. Abreise

12.1

Am vereinbarten Abreisetag ist die Ferienunterkunft bis spätestens 10:00 Uhr vollständig zu räumen.

12.2

Die Ferienunterkunft ist besenrein und entsprechend den Anweisungen der Agentur bzw. der Hausordnung zu hinterlassen.

12.3

Alle Schlüssel sind entsprechend den Abreiseinformationen zurückzugeben bzw. im vorgesehenen Schlüsseltresor zu hinterlegen.

12.4

Bei einer nicht vereinbarten erheblichen Überschreitung der Abreisezeit können die dadurch tatsächlich entstehenden Kosten und Schäden berechnet werden.

12.5

Persönliche Gegenstände sind bei Abreise vollständig mitzunehmen. Für zurückgelassene Gegenstände gilt Ziffer 19.6.


13. Pflichten des Gastes und Schäden

13.1

Der Gast verpflichtet sich, die Ferienunterkunft, das Inventar und sämtliche überlassenen Gegenstände pfleglich zu behandeln.

13.2

Schäden oder Beschädigungen sind der Agentur unverzüglich mitzuteilen.

13.3

Der Gast haftet für Schäden, die er selbst, seine Mitreisenden, Besucher oder mitgebrachte Haustiere schuldhaft verursachen.

13.4

Fehlende oder beschädigte Gegenstände können zum tatsächlich erforderlichen Wiederbeschaffungswert bzw. in Höhe des tatsächlich entstandenen Schadens berechnet werden. Alter und Zustand des Gegenstandes werden dabei angemessen berücksichtigt.

13.5

Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.


14. Reinigung und Müllentsorgung

14.1

Die Ferienunterkunft ist bei Abreise besenrein zu hinterlassen.

14.2

Die vereinbarte Endreinigung wird entsprechend der Buchungsbestätigung berechnet.

14.3

Wird die Ferienunterkunft über das normale Maß hinaus verschmutzt oder in einem vertragswidrigen Zustand hinterlassen, können die tatsächlich entstehenden zusätzlichen Reinigungs- und Entsorgungskosten berechnet werden.

14.4

Der während des Aufenthalts anfallende Müll ist entsprechend der Hausordnung und den örtlichen Vorschriften zu entsorgen.


15. Mängel und Mängelanzeige

15.1

Der Gast ist verpflichtet, erkennbare Mängel oder Störungen der Ferienunterkunft der Agentur unverzüglich mitzuteilen.

15.2

Die Agentur wird sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten um eine zeitnahe Abhilfe bemühen.

15.3

Der Gast hat im Rahmen des Zumutbaren an der Behebung eines Mangels mitzuwirken.

15.4

Insbesondere ist der Gast verpflichtet, nach vorheriger angemessener Ankündigung den Zugang zur Ferienunterkunft zu ermöglichen, soweit dies für notwendige Reparatur- oder Instandhaltungsmaßnahmen erforderlich ist.

15.5

Unterlässt der Gast schuldhaft die unverzügliche Anzeige eines Mangels und entsteht dadurch ein zusätzlicher Schaden, können sich seine gesetzlichen Ansprüche entsprechend den gesetzlichen Vorschriften vermindern.

15.6

Gesetzliche Rechte des Gastes wegen Mängeln bleiben unberührt.


16. WLAN und Internetnutzung

16.1

Soweit in der Ferienunterkunft WLAN zur Verfügung steht, wird dieses im Rahmen der technischen Möglichkeiten kostenlos bereitgestellt.

16.2

Ein Anspruch auf eine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit oder eine jederzeit störungsfreie Verfügbarkeit besteht nicht.

16.3

Vorübergehende Störungen aufgrund technischer Probleme, Wartungsarbeiten, Netzstörungen oder sonstiger nicht von der Agentur bzw. dem Eigentümer zu vertretender Umstände begründen grundsätzlich keinen Anspruch auf Ersatz, soweit gesetzlich zulässig.

16.4

Der Gast verpflichtet sich, den Internetzugang ausschließlich im Rahmen der geltenden Gesetze zu nutzen.

16.5

Der Gast ist insbesondere verpflichtet, keine rechtswidrigen Inhalte über den Internetzugang zu verbreiten oder herunterzuladen.

16.6

Für kostenpflichtige Inhalte und Leistungen, die der Gast über das Internet abruft, ist ausschließlich der Gast verantwortlich.


17. Hausordnung

17.1

Für jede Ferienunterkunft gilt die jeweilige Hausordnung.

17.2

Die Hausordnung kann in der Ferienunterkunft eingesehen werden bzw. wird dem Gast vor oder bei Anreise zugänglich gemacht.

17.3

Der Gast verpflichtet sich, die Hausordnung einzuhalten und dafür Sorge zu tragen, dass auch Mitreisende und Besucher die Regelungen beachten.

17.4

Erhebliche oder wiederholte Verstöße gegen die Hausordnung können unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine außerordentliche Kündigung des Mietvertrages rechtfertigen.


18. Pkw-Stellplätze

18.1

Soweit ein Pkw-Stellplatz zur Ferienunterkunft gehört oder dem Gast zur Verfügung gestellt wird, erfolgt die Nutzung auf eigene Gefahr.

18.2

Eine Bewachung oder Verwahrung des Fahrzeuges findet nicht statt.

18.3

Für im Fahrzeug befindliche Gegenstände wird keine Haftung übernommen, soweit gesetzlich zulässig.

18.4

Ein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.


19. Haftung

19.1

Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

19.2

Die Agentur haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.

19.3

Für sonstige Schäden haftet die Agentur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften.

19.4

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Agentur nur für den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.

19.5

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.

19.6

Für nach Abreise in der Ferienunterkunft zurückgelassene Gegenstände übernimmt die Agentur keine Haftung, soweit kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.

19.7

Zurückgelassene Gegenstände können nach Möglichkeit auf Kosten des Gastes aufbewahrt oder versendet werden. Der Gast hat die hierfür anfallenden angemessenen Kosten zu tragen.


20. Datenschutz

20.1

Personenbezogene Daten des Gastes werden im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet.

20.2

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung der Vermietung & Verwaltung Miraz.


21. Widerrufsrecht

21.1

Für Verträge über Beherbergungsleistungen zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, für deren Erbringung ein bestimmter Termin oder Zeitraum vorgesehen ist, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht.

21.2

Ein vertraglich eingeräumtes Rücktritts- oder Stornierungsrecht des Gastes bleibt hiervon unberührt.


22. Einbeziehung der AGB bei Online-Buchungen

22.1

Bei einer Online-Buchung werden dem Gast die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugänglich gemacht.

22.2

Der Gast erhält vor Abschluss der Buchung die Möglichkeit, die AGB zur Kenntnis zu nehmen.

22.3

Die AGB werden Bestandteil des Vertrages, wenn sie entsprechend den gesetzlichen Vorschriften wirksam einbezogen wurden.

22.4

Bei Buchungen über externe Buchungsportale gelten ergänzend die jeweiligen Bedingungen des betreffenden Buchungsportals.


23. Schlussbestimmungen

23.1

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

23.2

Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

23.3

Ist der Gast Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Geschäftssitz der Agentur als Gerichtsstand vereinbart.

23.4

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

23.5

Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

23.6

Individuelle Vereinbarungen zwischen dem Gast und dem jeweiligen Eigentümer bzw. Vermieter oder der Agentur haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.


Vermietung & Verwaltung Miraz
Stand: August 2026



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